Kindergarten
Gemeindekindergarten Arche Noah
Werthweg 3
36399 Freiensteinau
Leiterin:
Waltraud Waldeck, Tel. dienstlich 06666/323, Werthweg 3, 36399 Freiensteinau
Zuständigkeit für die Verwaltung:
Marina Herchenröder-BEtz, Alte Schulstr. 5, 36399 Freiensteinau, Tel. 06666/960012, Fax 06666/960024, e-mail herchenroeder-betz(at)freiensteinau.de
Fachaufsicht für Kindertageseinrichtungen:
Kreisausschuss des Vogelsbergkreises – Amt für Jugend, Familie und Sport, Frau Pelinka, Goldhelg 20, 36341 Lauterbach, Tel. 06641/977-441, Fax. 06641/977439, e-mail jugendamt(at)vogelsbergkreis.de.
Der Kindergarten wird von der Gemeinde Freiensteinau als öffentliche Einrichtung unterhalten. Durch die Inanspruchnahme entsteht ein öffentliches Benutzungsverhältnis. Der Kindergarten ist an Werktagen montags bis freitags von 07.30 bis 14.30 geöffnet.
Details können der Kindergartensatzung (pdf-Datei 113 kb) entnommen werden Die Höhe der Gebühren entnehmen Sie bitte der Gebührensatzung Kindergarten (pdf-Datei 100kb) . Die Gebührenpflicht entsteht mit der Aufnahme und erlischt nur durch Abmeldung oder Ausschluss.
Wird das Kind nicht abgemeldet, so ist die Gebühr auch dann zu zahlen, wenn das Kind dem Kindergarten fernbleibt. Bei einem Ausscheiden vor dem Monatsende ist die Gebühr bis zum Ende des Monats zu zahlen. Die Benutzungsgebühr ist am 1. Werktag jeden Monats für den laufenden Monat fällig und an die Gemeindekasse zu überweisen. Die Kindergartengebühren für sozial schwache Familien werden auf Antrag vom Jugendamt des Vogelsbergkreises übernommen. Die Anträge sind erhältlich
- direkt im Gemeindekindergarten,
- bei der Gemeindeverwaltung Frau Quall oder
- beim Kreisausschuss des Vogelsbergkreises – Jugendamt – Hersfelderstraße 57, 36304 Alsfeld, Frau Schuchardt oder Frau Welker, Tel. 06631/792832, Fax. 06631/79840.
Während der gesetzlich festgelegten Sommerferien in Hessen kann der Kindergarten bis zu 3 Wochen geschlossen werden.
Außerdem bleibt der Kindergarten zwischen Weihnachten und Neujahr jeden Jahres geschlossen. Wenn das Betreuungspersonal zu Arbeitsgemeinschaften, Fortbildungsveranstaltungen usw. einberufen wird, bleibt der Kindergarten an diesen Tagen ebenfalls geschlossen.
Bekanntmachungen erfolgen durch Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt für die Gemeinde Freiensteinau und durch Elternbriefe.
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