Bauen & Wohnen
Bauleitplanung + Bebauungspläne
Die Bauleitplanung ist ein wichtiges Instrument der Gemeinde, um die Entwicklung des Gemeindegebiets zu steuern. Ziel ist es, eine geordnete und sinnvolle städtebauliche Entwicklung zu ermöglichen – also festzulegen, wo und wie gebaut werden darf.
Die Bauleitplanung besteht aus zwei Stufen:
-
Flächennutzungsplan (FNP):
Der Flächennutzungsplan ist der übergeordnete, vorbereitende Plan für das gesamte Gemeindegebiet. Er zeigt auf, wie die Flächen künftig genutzt werden sollen – zum Beispiel als Wohn-, Gewerbe-, Grün- oder Verkehrsflächen. -
Bebauungsplan (B-Plan):
Der Bebauungsplan wird für bestimmte Baugebiete aufgestellt und ist rechtlich verbindlich. Er regelt ganz konkret, was auf einem Grundstück gebaut werden darf – etwa die Art der Nutzung, die Bauweise oder die Größe der Gebäude.
Mit der Bauleitplanung sorgt die Gemeinde dafür, dass neue Baugebiete sinnvoll entwickelt werden und sich gut in das bestehende Ortsbild einfügen. Sie schafft damit die Grundlage für eine lebenswerte, funktionierende und nachhaltige Gemeinde.
Hier erhalten Sie einen Überblick der rechtskräftigen Bebauungspläne der Gemeinde Freiensteinau. Die jeweiligen Satzungen können Sie auf den nachfolgenden Seiten einsehen und herunterladen.
Zudem können Sie im Kartenviewer des Geoportal-Vogelsberg alle Bebauungspläne der Gemeinde Freiensteinau einsehen.
Jeder Bebauungsplan ist mit den entsprechenden Festsetzungen als PDF-Dokument hinterlegt. Diese können Sie am Ende des Detailfensters direkt öffnen und herunterladen.
Inkrafttreten des Bebauungsplanes gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Freiensteinau hat am 01.03.2018 den o.g. Bebauungsplan gemäß § 10 Abs.1 BauGB (Baugesetzbuch) i.V.m. § 9 Abs.4 BauGB, § 5 HGO und § 81 HBO (integrierte Orts- und Gestaltungssatzung) und wasserrechtliche Festsetzungen (§ 37 Abs.4 HWG) als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt.
Der Geltungsbereich ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Der Bebauungsplan ist gemäß § 8 Abs.2 BauGB aus dem vom RP Gießen genehmigten Flächennutzungsplan entwickelt.
Gemäß § 10 Abs.3 BauGB (Baugesetzbuch) tritt der Bebauungsplan mit integrierter Gestaltungssatzung und wasserrechtlichen Festsetzungen mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Der Bebauungsplan und die Begründung incl. Umweltbericht hierzu werden während der allg. Dienstzeiten in der Gemeindeverwaltung Freiensteinau, Alte Schulstraße 5, 36399 Freiensteinau, (Eingang Hauptgebäude) Finanzabteilung, Zimmer 6 zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt (§ 10 Abs.3 Satz 2 BauGB). Gemäß § 10a Abs. 2 BauGB wird der rechtskräftige Bebauungsplan mit Begründung ergänzend auf der Internetseite der Gemeinde Freiensteinau unter der Rubrik: www.freiensteinau.de unter der Rubrik Bauen, Gewerbe & Wirtschaft eingestellt.
Gemäß § 10a Abs.1 BauGB wird dem Bebauungsplan eine zusammenfassende Erklärung beigefügt, aus der die Art und Weise hervorgeht, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und über die Gründe, aus denen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.
Gemäß § 215 Abs.2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs.2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs.3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs gemäß § 215 Abs.1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Auf die Vorschriften der §§ 44 Abs.3 Satz 1 und 2 sowie Abs.4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Freiensteinau, 03.05.2018
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Freiensteinau
Sascha Spielberger
Bürgermeister
Inkrafttreten des Bebauungsplanes gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB (Baugesetzbuch))
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Freiensteinau hat in ihrer Sitzung am 04.02.2021 den Bebauungsplan Nr. 1 A „Auf dem Roppels“ – 1. Änderung in der Gemarkung Freiensteinau gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 5 HGO Hessische Gemeindeordnung) und i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 91 HBO (Hessische Bauordnung) sowie § 37 Abs. 4 HWG (Hessisches Wassergesetz) als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt.
Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB tritt der Bebauungsplan mit integrierter Orts- und Gestaltungssatzung und wasserrechtlichen Festsetzungen mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Der Geltungsbereich ist der Übersichtskarte zu entnehmen.
Der Bebauungsplan Nr. 1 A „Auf dem Roppels“ – 1. Änderung sowie die Begründung hierzu werden in der Gemeindeverwaltung Freiensteinau, Alte Schulstraße 5, Eingang Hauptgebäude, Finanzabteilung, 36399 Freiensteinau während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt (§ 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB). Gemäß § 10a Abs. 2 BauGB wird der rechtskräftige Bebauungsplan mit Begründung ergänzend auf der Homepage www.freiensteinau.de unter der Rubrik Bauen, Gewerbe und Wirtschaft, Unterpunkt Bebauungspläne eingestellt.
Das Verfahren wurde gemäß § 13b i.V.m § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) durchgeführt. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB ist der Bebauungsplan ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt worden, eine zusammenfassende Erklärung gemäß § 10a Abs. 1 BauGB, in der über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, erfolgt nicht.
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs.2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und nach § 214 Abs.3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs gemäß § 215 Abs.1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.
Auf die Vorschriften der §§ 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Freiensteinau, 18.02.2021
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Freiensteinau
Sascha Spielberger
Bürgermeister
Inkrafttreten des Bebauungsplanes gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch
(im Verfahren gemäß § 13b BauGB (Baugesetzbuch) – Einbeziehung von Au-ßenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Freiensteinau hat in ihrer Sitzung am 10.12.2020 den Bebauungsplan „An den Eichen II“ in der Gemarkung Salz gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 5 HGO (Hessische Gemeindeordnung) und i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 91 HBO (Hessische Bauordnung) sowie § 37 Abs. 4 HWG (Hessisches Wassergesetz) als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt.
Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB tritt der Bebauungsplan mit integrierter Orts- und Gestaltungssatzung und wasserrechtlichen Festsetzungen mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Der Geltungsbereich ist der Übersichtskarte zu entnehmen.
Der Bebauungsplan „An den Eichen II“ sowie die Begründung hierzu werden in der Gemeindeverwaltung Freiensteinau, Alte Schulstraße 5, Eingang Hauptgebäude, Finanzabteilung, 36399 Freiensteinau während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt (§ 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB). Gemäß § 10a Abs. 2 BauGB wird der rechtskräftige Bebauungsplan mit Begründung ergänzend auf der Homepage www.freiensteinau.de unter der Rubrik: Bauen, Gewerbe und Wirtschaft, Unterpunkt Bebauungspläne eingestellt.
Das Verfahren wurde gemäß § 13b i.V.m § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) durchgeführt. Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB ist der Bebauungsplan ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt worden, eine zusammenfassende Erklärung gemäß § 10a Abs. 1 BauGB, in der über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, erfolgt nicht.
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs.2 BauGB beacht-liche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und nach § 214 Abs.3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs gemäß § 215 Abs.1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.
Auf die Vorschriften der §§ 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Freiensteinau, 04.02.2021
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Freiensteinau
Sascha Spielberger
Bürgermeister
Inkrafttreten des Bebauungsplanes gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Freiensteinau hat in ihrer Sitzung am 17.09.2020 den Bebauungsplan „Am Wiesengrund, östliche Hauptstraße, Hohwiesen““ im Ortsteil Weidenau gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 5 HGO (Hessische Gemeindeordnung) und i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 91 HBO (Hessische Bauordnung) sowie § 37 Abs. 4 HWG (Hessisches Wassergesetz) als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt.
Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB tritt der Bebauungsplan mit integrierter Orts- und Gestaltungssatzung und wasserrechtlichen Festsetzungen mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Der Geltungsbereich ist der Übersichtskarte zu entnehmen.
Der Bebauungsplan „Am Wiesengrund, östliche Hauptstraße, Hohwiesen“ sowie die Begründung hierzu werden in der Gemeindeverwaltung Freiensteinau, Alte Schulstraße 5, Eingang Hauptgebäude, Finanzabteilung, 36399 Freiensteinau während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt (§ 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB). Gemäß § 10a Abs. 2 BauGB wird der rechtskräftige Bebauungsplan mit Begründung ergänzend auf der Homepage www.freiensteinau.de unter der Rubrik Bauen, Gewerbe und Wirtschaft, Unterpunkt Bebauungspläne eingestellt.
Das Verfahren wurde gemäß § 13b i.V.m § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) durchgeführt. Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB ist der Bebauungsplan ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt worden, eine zusammenfassende Erklärung gemäß § 10a Abs. 1 BauGB, in der über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits-beteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, erfolgt nicht.
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs.2 BauGB beacht-liche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und nach § 214 Abs.3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs gemäß § 215 Abs.1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.
Auf die Vorschriften der §§ 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Freiensteinau, 22.10.2020
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Freiensteinau
Sascha Spielberger
Bürgermeister
Inkrafttreten des Bebauungsplanes gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Freiensteinau hat am 26.09.2019 den Bebauungsplan „Im Strittchen“ im Ortsteil Weidenau gemäß § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) i.V.m. § 5 HGO (Hessische Gemeindeordnung) und i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 91 HBO (Hessische Bauordnung) und § 37 Abs. 4 HWG (Hessisches Wassergesetz) als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt.
Der Geltungsbereich ist den nachfolgenden Übersichtskarten zu entnehmen. Der erforderliche naturschutzfachliche Ausgleich wurde über Ökopunkte der Gemeinde Freiensteinau zugeordnet. Der Geltungsbereich der zugehörigen externen Ausgleichsfläche ist der Übersichtskarte 2 zu entnehmen. Der Bebauungsplan ist gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem am 18.03.2020 vom Regierungspräsidium Gießen genehmigten Flächennutzungsplan entwickelt.
Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB tritt der Bebauungsplan mit integrierter Orts- und Gestaltungssatzung so-wie wasserrechtlichen Festsetzung mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Der Bebauungsplan und die Begründung inkl. Umweltbericht hierzu kann in der Gemeindeverwaltung Freiensteinau, Alte Schulstraße 5, Eingang Hauptgebäude, Finanzabteilung, 36399 Freiensteinau während der allgemeinen Dienststunden sowie nach Vereinbarung eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt (§ 6 Abs.5 BauGB).
Gemäß § 10a Abs. 2 BauGB wird der rechtskräftige Bebauungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung ergänzend auf der Homepage der Gemeinde www.freiensteinau.de eingestellt und kann unter der Rubrik Bauen, Gewerbe und Wirtschaft, Unterpunkt Bebauungspläne eingesehen und heruntergeladen werden.
Gemäß § 10 Abs. 4 BauGB wird dem Bebauungsplan eine zusammenfassende Erklärung beigefügt, aus der die Art und Weise hervorgeht, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Auf die Vorschriften der §§ 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Freiensteinau, 02.04.2020
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Freiensteinau
Sascha Spielberger
Bürgermeister