Navigation

A+ A- A

Bürgerservice der Gemeinde Freiensteinau

Vereinsförderung 2018 - Rund 16.000 € an Vereine ausgezahlt

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Freiensteinau hat vor kurzem die Vereinsförderung 2018 beschlossen. Insgesamt erhalten 35 Vereine nach gewissen Kriterien eine Förderung von 11.920 €. Zusätzlich erhalten die 11 Feuerwehrvereine der Gemeinde ebenfalls eine freiwillige Zuwendung von 3.980 €. Hier wird ein Schwerpunkt auf die Arbeit der Jugendfeuerwehren und die Bezuschussung der Atemschutzgeräteträger gelegt.
Damit wurden insgesamt rund 16.000 € ausgezahlt. Die Vereinsförderung wurde bereits in 2017 deutlich erhöht. So erhielten die Vereine 2016 noch eine Förderung von insgesamt 9.200 €.

In der Gemeinde Freiensteinau ist man stolz darauf, sehr aktive Vereine zu haben, die das Rückgrat im dörflichen Zusammenleben ausmachen und für Lebensqualität stehen. Deshalb hat die Vereinsförderung einen hohen Stellenwert in unserer Gemeinde.
Mit der Förderung soll das Engagement der Vereine im gesellschaftlichen und sozialen Bereich eine Anerkennung erhalten. Auf der Basis nachvollziehbarer Prinzipien will die Gemeinde mit der Unterstützung die besondere Aufgabe der Vereine für ein lebendiges Zusammenleben würdigen und fördern. Ein besonderes Gewicht wurde bei der Förderung auf die Jugendarbeit gelegt.

Zusätzlich zu diesen Vereinsförderungen wird den Vereinen durch die Zurverfügungstellung von gemeindlichen Einrichtungen (Dreifelder-Sporthalle, Sportplätze, Bürgerhaus, Dorfgemeinschaftshäuser, Jugendräume, Backhäuser usw.), eine weitere unmittelbare Unterstützung gewährt, die auch in Zukunft aufrechterhalten werden soll.

Sascha Spielberger
Bürgermeister

Empfehlen Drucken

Gemeinde Freiensteinau

Alte Schulstraße 5
D-36399 Freiensteinau

+49 (0) 6666-9600-0

+49 (0) 6666-9600-24

info@freiensteinau.de

Öffnungszeiten

NUR nach Terminvereinbarung:

Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag: 15:00 - 18:00 Uhr

Samstag: 09:00 - 11:00 Uhr
(nur für Berufstätige nach vorheriger Terminvereinbarung)

TOP