Corona-Sonderregelungen in der Pflege – verlängert bis 31.03.2021
Die Bundesregierung hat bis zum 30. September 2020 coronabedingte Sonderregelungen für einzelne Leistungen im Bereich der häuslichen Pflege erlassen. Mit dem neuen Krankenhauszukunftsgesetz sind einige der Regelungen bis 3. März 2021 verlängert worden. Die neuen Gesetze entlasten Pflegebedürftige und deren Angehörige, die auf Grund des Coronavirus Schwierigkeiten bei der Organisation und Finanzierung der Pflege haben.
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