Öffentliche Bekanntmachung - Allgemeinverfügung Geflügelpest / Restriktionszonen Geflügelpest Freiensteinau ab 13.01.2021
Aufgrund des am 06.01.2021 amtlich festgestellten Ausbruchs der Geflügelpest im Sinne des § 1 Abs. 1 Nummer 1 der Geflügelpestverordnung vom 15. Oktober 2018 (BGBl. I S. 1665; in der derzeit gültigen
Fassung) in einem Geflügelbestand/einer sonstigen Vogelhaltung in Freiensteinau ergeht durch den Landrat des Vogelsbergkreises als Kreisordnungsbehörde (§ 85 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 HSOG) folgende Allgemeinverfügung: