Bauleitplanung der Gemeinde Freiensteinau, Gemarkung Reinhards
Ergänzungssatzung in den Bereichen „Am Erbgut“ und „Am Jungerts“ gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
(1) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Freiensteinau hat am 21.09.2022 gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung der Ergänzungssatzung in den Bereichen „Am Erbgut“ und „Am Jungerts“ gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB im Ortsteil Reinhards beschlossen.
(2) Die Abgrenzungen der räumlichen Geltungsbereiche sind den nachfolgenden Übersichtskarten zu entnehmen. Betroffen sind im Bereich „Am Erbgut“ (Übersichtskarte 1) in der Flur 1, die Flurstücke 38tlw. und 39tlw. sowie in der Flur 2 die Flurstücke 27tlw. und 28tlw.. Betroffen sind zudem im Bereich „Am Jungerts“ (Übersichtskarte 2) die Flurstücke 71tlw., 72/1, 72/2tlw. und 73/1tlw. der Flur 1, alle Gemarkung Reinhards.
(3) Mit der Ergänzungssatzung sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für zwei Baugrundstücke im Bereich „Am Erbgut“ und eines Baugrundstückes im Bereich „Am Jungerts“, einschließlich der Sicherung der Erschließung und der Regelung des naturschutzrechtlichen Ausgleichs, geschaffen werden. Zur Ausweisung gelangt analog den angrenzenden Nutzungen ein Dörfliches Wohngebiet im Sinne des § 5a BauNVO.
(4) Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
(5) Im vereinfachten Verfahren, das bei einem Satzungsverfahren nach § 34 Abs.4 Satz 1 Nr. 3 BauGB anzuwenden ist, wird gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung (§ 10a Abs.1 BauGB) abgesehen wird.
(6) In Ausführung des § 3 Abs. 1 BauGB (Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) liegen die Planunterlagen des Vorentwurfes der Ergänzungssatzung in der Zeit vom
30.01.2023 – 03.03.2023 einschließlich
bei der Gemeinde Freiensteinau, Rathaus, Alte Schulstraße 5, Oberer Eingang, Zimmer 6, zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegt und können zu folgenden Zeiten oder nach Vereinbarung eingesehen werden:
Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 08:00 - 12:30 Uhr
Montag und Mittwoch von 13:15 – 16:45 Uhr
Dienstag von 13:15 - 18:00 Uhr
Donnerstag von 13:15 – 17:15 Uhr
Freitag von 08:00 – 13:15 Uhr
Während dieser Auslegungsfrist, können von jedermann Anregungen und Hinweise zur Planung schriftlich oder zu Protokoll vorgebracht werden. Die Stellungnahmen können auch, unter Angabe des Bebauungsplanes, per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) abgegeben werden.
(7) Die Planunterlagen werden zusätzlich in das Internet eingestellt und können auf der Homepage www.freiensteinau.de unter der Rubrik Bauen, Gewerbe und Wirtschaft, Unterpunkt Bebauungspläne eingesehen werden.
(8) Gemäß § 4b BauGB hat die Gemeinde Freiensteinau das Planungsbüro Fischer aus 35435 Wettenberg mit der Durchführung des Verfahrens nach BauGB beauftragt.
Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB, Gemarkung Reinhards
in den Bereichen „Am Erbgut“ und „Am Jungerts“
Übersichtskarte 1: Bereich „Am Erbgut“ im Nordwesten von Reinhards
Übersichtskarte 2: Bereich „Am Jungerts“ im Südosten der Gemarkung Reinhards
Ausschnitte genordet, ohne Maßstab
Freiensteinau, 19.01.2023
Der Gemeindevorstand
Der Gemeinde Freiensteinau
Sascha Spielberger,
Bürgermeister