Bürgerservice der Gemeinde Freiensteinau

Bauleitplanung der Gemeinde Freiensteinau, Gemarkung Reinhards

Ergänzungssatzung in den Bereichen „Am Erbgut“ und „Am Jungerts“ gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB

 

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

(1) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Freiensteinau hat am 21.09.2022 gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung der Ergänzungssatzung in den Bereichen „Am Erbgut“ und „Am Jungerts“ gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB im Ortsteil Reinhards beschlossen.

(2) Die Abgrenzungen der räumlichen Geltungsbereiche sind den nachfolgenden Übersichtskarten zu entnehmen. Betroffen sind im Bereich „Am Erbgut“ (Übersichtskarte 1) in der Flur 1, die Flurstücke 38tlw. und 39tlw. sowie in der Flur 2 die Flurstücke 27tlw. und 28tlw.. Betroffen sind zudem im Bereich „Am Jungerts“ (Übersichtskarte 2) die Flurstücke 71tlw., 72/1, 72/2tlw. und 73/1tlw. der Flur 1, alle Gemarkung Reinhards.

(3) Mit der Ergänzungssatzung sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für zwei Baugrundstücke im Bereich „Am Erbgut“ und eines Baugrundstückes im Bereich „Am Jungerts“, einschließlich der Sicherung der Erschließung und der Regelung des naturschutzrechtlichen Ausgleichs, geschaffen werden. Zur Ausweisung gelangt analog den angrenzenden Nutzungen ein Dörfliches Wohngebiet im Sinne des § 5a BauNVO.

(4) Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

(5) Im vereinfachten Verfahren, das bei einem Satzungsverfahren nach § 34 Abs.4 Satz 1 Nr. 3 BauGB anzuwenden ist, wird gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung (§ 10a Abs.1 BauGB) abgesehen wird.

(6) In Ausführung des § 3 Abs. 1 BauGB (Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) liegen die Planunterlagen des Vorentwurfes der Ergänzungssatzung in der Zeit vom

30.01.2023 – 03.03.2023 einschließlich

bei der Gemeinde Freiensteinau, Rathaus, Alte Schulstraße 5, Oberer Eingang, Zimmer 6, zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegt und können zu folgenden Zeiten oder nach Vereinbarung eingesehen werden:

Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag     von 08:00 - 12:30 Uhr
Montag und Mittwoch                                     von 13:15 – 16:45 Uhr
Dienstag                                                        von 13:15 - 18:00 Uhr
Donnerstag                                                    von 13:15 – 17:15 Uhr
Freitag                                                           von 08:00 – 13:15 Uhr

Während dieser Auslegungsfrist, können von jedermann Anregungen und Hinweise zur Planung schriftlich oder zu Protokoll vorgebracht werden. Die Stellungnahmen können auch, unter Angabe des Bebauungsplanes, per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) abgegeben werden.

(7) Die Planunterlagen werden zusätzlich in das Internet eingestellt und können auf der Homepage www.freiensteinau.de unter der Rubrik Bauen, Gewerbe und Wirtschaft, Unterpunkt Bebauungspläne eingesehen werden.

(8) Gemäß § 4b BauGB hat die Gemeinde Freiensteinau das Planungsbüro Fischer aus 35435 Wettenberg mit der Durchführung des Verfahrens nach BauGB beauftragt.

 

Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB, Gemarkung Reinhards
in den Bereichen „Am Erbgut“ und „Am Jungerts“

Übersichtskarte 1: Bereich „Am Erbgut“ im Nordwesten von Reinhards

Übersichtskarte 1 Bereich Am Erbgut im Nordwesten von Reinhards

Übersichtskarte 2: Bereich „Am Jungerts“ im Südosten der Gemarkung Reinhards

Übersichtskarte 2 Bereich Am Jungerts im Südosten der Gemarkung Reinhards
Ausschnitte genordet, ohne Maßstab

 

Freiensteinau, 19.01.2023

Der Gemeindevorstand
Der Gemeinde Freiensteinau

 

Sascha Spielberger,
Bürgermeister