Bürgerservice der Gemeinde Freiensteinau

Haushalts- und Finanzwirtschaft der Gemeinde Freiensteinau

Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2023

Gemäß § 97 Abs. 2 der Hess. Gemeindeordnung liegt der Entwurf der Haushalts-satzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 in der Zeit vom

 

01. Februar 2023 bis einschließlich 09. Februar 2023

 

während der Sprechzeiten oder nach Vereinbarung im Rathaus, Alte Schulstraße 5, 36399 Freiensteinau, Zimmer 2 (Andrea Quall), zur Einsicht aus.

Die Sprechzeiten der Verwaltung sind:
Montag und Mittwoch bis Freitag       von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
Dienstag                                          von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

 

Freiensteinau, den 30.01.2023

 

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Freiensteinau

Sascha Spielberger, Bürgermeister