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Bürgerservice der Gemeinde Freiensteinau

Bauleitplanung der Gemeinde Freiensteinau, Gemarkung Salz

Bebauungsplan Nr. 11 „Lehmkaute“ - 1. Änderung und Erweiterung sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

 

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB

(1) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Freiensteinau hat am 26.01.2023 gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Lehmkaute“ - 1. Änderung und Erweiterung in der Gemarkung Salz sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen.

(2) Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen. Betroffen sind in der Gemarkung Salz, in der Flur 3 die Flurstücke 81/6tlw., 81/9, 82/1tlw., 83tlw., 84, 93tlw., 95 und 96/1tlw.

(3) Mit der 1. Änderung und Erweiterung des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Lehmkaute“ sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um der Nachfrage nach Baugrundstücken zur Eigenentwicklung im Ortsteil Salz künftig gerecht zu werden. Planziel ist die Ausweisung eines Dorfgebietes i.S.d. § 5 BauNVO im nördlichen Geltungsbereich, welches im östlichen Bereich durch Ausgleichsflächen (Ortsrandeingrünung) ergänzt wird. Im südlichen Geltungsbereich erfolgt die teilräumige Umwandlung von Grünflächen und die Ausweisung eines Dorfgebietes i.S.d. § 5 BauNVO sowie eines Allgemeinen Wohngebietes i.S.d. § 4 BauNVO. Hierdurch sollen die bauplanungsrechtlichen Festsetzungen für eine bauliche Nachverdichtung von Wohnbebauung optimiert und angepasst werden.

Der Flächennutzungsplan stellt für das nördliche Teilgebiet Flächen für die Landwirtschaft und für das südliche Teilgebiet Allgemeinses Wohngebiet sowie Mischbauflächen dar. Die Planziele und städtebaulichen Rahmenbedingungen gelten analog für die Änderung des Flächennutzungsplanes, die im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt wird.

(4) Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan und die Flächennutzungsplanänderung wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

(5) Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wird eine Umweltprüfung für die Bauleitplanverfahren durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB erfolgt gemäß den Vorgaben des BauGB (Baugesetzbuch) und dient im Hinblick auf die Ermittlung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB.

(6) Gemäß § 3 Abs.1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) liegen der Planvorentwurf des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung, jeweils einschließlich Begründung, sowie der Umweltbericht zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom

22.05.2023 – 30.06.2023 einschließlich

in der Gemeindeverwaltung Freiensteinau, Rathaus, Alte Schulstraße 5, Oberer Eingang, Finanzabteilung, Zimmer 6, zur allgemeinen Einsichtnahme aus und können zu folgenden Zeiten oder Vereinbarung eingesehen werden (sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt):

Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von     08:00 - 12:30 Uhr
Montag und Mittwoch von     13:15 - 16:45 Uhr
Dienstag                                                                    von     13:15 - 18:00 Uhr
Donnerstag                                                                von     13:15 - 17:15 Uhr
Freitag                                                                       von     08:00 - 13:15 Uhr

 

 

 

 

 

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen und Hinweise schriftlich oder zu Protokoll vorgebracht werden. Die Stellungnahmen können auch, unter Angabe des Bebauungsplanes, per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) abgegeben werden.

(7) Die Planunterlagen werden zusätzlich in das Internet eingestellt und können auf der Homepage www.freiensteinau.de unter der Rubrik Bauen, Gewerbe und Wirtschaft, Unterpunkt Bebauungspläne eingesehen werden.

(8) Gemäß § 4b BauGB ist das Planungsbüro Fischer aus 35435 Wettenberg mit der Durchführung des Verfahrens nach BauGB beauftragt.

 

Freiensteinau, 12.05.2023

 

Der Gemeindevorstand Der Gemeinde Freiensteinau

Sascha Spielberger

Bürgermeister

 

Ãœbersichtskarte

Bebauungsplan Nr. 11 „Lehmkaute“ – 1. Änderung und Erweiterung sowie FNP-Änderung in diesem Bereich

Lehmkaute Salz

geordnet, ohne Maßstab

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