Erinnerung zur Zahlung der Gemeindeabgaben
Die Gemeindekasse Freiensteinau macht darauf aufmerksam, dass am 17.+ 21.02.2025 sowie am 01.03.2025 folgende Abgaben (Steuer- und Gebührenverpflichtungen) fällig waren:
1. Quartal 2025
Wasser- und Abwassergebühren (17.02.2025)
Gewerbesteuer (17.02.2025)
Grundsteuer (21.02.2025)
Hundesteuer (01.03.2025)
sowie die monatl. Kindergartenbeiträge und Schulbetreuungsgebühren.
Die Abgabenpflichtigen, die mit der Entrichtung der Gemeindeabgaben in Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich erinnert, die Rückstände sofort an die Gemeindekasse zu zahlen.
Geben Sie bitte die auf Ihrem Steuerbescheid ersichtliche Kontonummer an.
Nach dem 13. März 2025 werden die fällig gewesenen Abgaben im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen und auf Grund § 240 der Abgabenordnung (AO) vom 16.3.1976 (in der derzeit gültigen Fassung) folgender Säumniszuschlag erhoben:
Für jeden angefangenen Monat vom Fälligkeitstage ab gerechnet 1 (eins) von Hundert des auf volle 50,-- Euro abgerundeten Betrages.
Konten der Gemeindekasse:
Volksbank Lauterbach-Schlitz eG | IBAN DE98 5199 0000 0005 0660 00 |
Sparkasse Oberhessen | IBAN DE80 5185 0079 0382 1003 52 |
Postbank Frankfurt | IBAN DE71 5001 0060 0041 1526 08 |
Bei weiteren Fragen zu den Gemeindeabgaben oder zum Abbuchungsverfahren stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Marina Herchenröder-Betz
Tel.: 06666-9600-12
Fax: 06666/9600-24
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Freiensteinau, 11.03.2025
Marina Herchenröder-Betz
Kassenverwalterin