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Bürgerservice der Gemeinde Freiensteinau

Müllsäcke zur Windelentsorgung

Für Familien mit Neugeborenen und Kleinkindern bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres werden jährlich 6 Windelsäcke pro Kind auf Antrag ausgegeben.

Familien, die ihre Familienangehörigen mit dem Pflegegrad 4 oder 5 (vorher Pflegestufe III) zu Hause pflegen, erhalten auf Antrag alle 2 Monate 1 Windelsack. Bitte bringen Sie den Bescheid der Pflegeversicherung, als Nachweis des Pflegegrades, mit. Auch Bürgerinnen und Bürger mit dem Pflegegrad 2 und 3 können Windelsäcke beantragen; zusätzliche Voraussetzung neben dem Bescheid der Pflegeversicherung ist der Nachweis über eine Inkontinenz.Sollte die Inkontinenz aus dem Einstufungsbescheid (bitte immer mitbringen!) der Pflegeversicherung nicht hervorgehen, ist dies durch entsprechende Bescheinigung des Hausarztes nachzuweisen.

Da seit 01.01.2017 eine Ãœberleitung der Pflegestufen in Pflegegrade erfolgt ist, bitten wir folgendes zu beachten:
§ 140 SGB XI - Überleitung von bestehenden Pflegestufen in die künftigen Pflegegrade
Versicherte
1. bei denen das Vorliegen einer Pflegestufe in der bis zum 31. Dezember 2016 geltenden Fassung oder einer erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz in der bis zum 31. Dezember 2016 geltenden Fassung festgestellt worden ist, und
2. bei denen spätestens am 31. Dezember 2016 alle Voraussetzungen für einen Anspruch auf eine regelmäßig wiederkehrende Leistung der Pflegeversicherung vorliegen, werden ohne erneute Antragstellung und ohne erneute Begutachtung mit Wirkung zum 1. Januar 2017 einem Pflegegrad zugeordnet. Dabei gelten die folgenden Zuordnungsregelungen:


Pflegestufe ohne eingeschränkte Alltagskompetenz
a) von Pflegestufe I in den Pflegegrad 2,
b) von Pflegestufe II in den Pflegegrad 3,
c) von Pflegestufe III in den Pflegegrad 4 sowie
d) von Pflegestufe III, soweit die Voraussetzungen für einen Härtefall vorliegen in den Pflegegrad 5

Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz
a) ohne gleichzeitige Pflegestufe = Pflegegrad 2,
b) bei gleichzeitigem Vorliegen der Pflegestufe I = Pflegegrad 3,
c) bei gleichzeitigem Vorliegen der Pflegestufe II = Pflegegrad 4,
d) bei gleichzeitigem Vorliegen der Pflegestufe III ohne oder mit Härtefall = Pflegegrad 5

 

 

Pflege

Der übergeleitete Pflegegrad bleibt grundsätzlich auf Dauer gültig. Wird künftig ein höherer Pflegegrad festgestellt, gilt dieser ab Änderung der tatsächlichen Verhältnisse.

Für die Abgabe von Windelsäcken, ist die polizeiliche Meldung mit Hauptwohnsitz Voraussetzung.

Die Müllsäcke zur Windelentsorgung können im Rathaus zu den Sprechzeiten, Zimmer 18, bei Frau Hache abgeholt werden. Es handelt sich bei diesem Bürgerservice um eine freiwillige Leistung der Gemeinde; wir wollen damit eine kleine Unterstützung für unsere Familien leisten!

Eine andere Möglichkeit, um mehr Restabfallvolumen zu erhalten ist die Rücknahme der Anträge auf Ermäßigung der Mindestgebühr (§ 16 der Abfalleinsammlungssatzung des ZAV). Die im Haushalt lebenden Kinder werden dann voll angerechnet. Die Rücknahme der Kinderermäßigung können Sie an den Zweckverband Abfallwirtschaft (ZAV) in Lauterbach senden.

Weiterhin ist es möglich eine kostenpflichtige Zusatztonne zu erhalten. Die Kosten beim ZAV betragen hierfür:

80-Liter-Tonne: pro Leerung 1,30 €, zzgl. 19,80 € pro Jahr
120-Liter-Tonne: pro Leerung 2,06 €, zzgl. 19,80 € pro Jahr
240-Liter-Tonne: pro Leerung 3,73 €, zzgl. 20,84 € pro Jahr

Hinzu kommt die einmalige Bereitstellungs- und Abzugsgebühr in Höhe von 28,81 €. Zusatzgefäße können Sie direkt beim Zweckverband Abfallwirtschaft, Tel. 06641/9671-0 beantragen.

Freiensteinau, 04.04.2017

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Freiensteinau

Sascha Spielberger, Bürgermeister

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Gemeinde Freiensteinau

Alte Schulstraße 5
D-36399 Freiensteinau

+49 (0) 6666-9600-0

+49 (0) 6666-9600-24

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NUR nach Terminvereinbarung:

Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag: 15:00 - 18:00 Uhr

Samstag: 09:00 - 11:00 Uhr
(nur für Berufstätige nach vorheriger Terminvereinbarung)

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