Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Am Jungerts“

Gemäß § 6 BauGB (Baugesetzbuch) wurde dem Regierungspräsidium in Gießen die von der Gemeindevertretung der Gemeinde Freiensteinau am 20.05.2025 festgestellte Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Reinhards im Bereich des Bebauungsplanes „Am Jungerts“ mit Schreiben vom 16.07.2025, eingegangen beim Regierungspräsidium Gießen am 21.07.2025, zur Genehmigung vorgelegt.

Das Regierungspräsidium Gießen hat die Änderung des Flächennutzungsplanes geprüft und mit Schreiben vom 18.08.2025, Geschäftszeichen: 1060-31-61-a-0100-05-00060#2025-00002, genehmigt.

Der Geltungsbereich ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 Satz 1 BauGB bekannt gemacht, die Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit dieser Bekanntmachung wirksam. 

Jedermann kann die Änderung des Flächennutzungsplanes, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung ab dem Tag der Bekanntmachung in der Gemeindeverwaltung Freiensteinau, Alte Schulstraße 5, Eingang Hauptgebäude, Finanzabteilung, 36399 Freiensteinau, während der allg. Dienststunden sowie nach Vereinbarung einsehen. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt (§ 6 Abs.5 Satz 2 BauGB). Die Dauer der Auslegung der Unterlagen ist zeitlich nicht begrenzt. 

Gemäß § 6a Abs.1 BauGB wird der Änderung des Flächennutzungsplanes eine zusammenfassende Erklärung beigefügt, aus der die Art und Weise hervorgeht, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan in der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.

Gemäß § 6a Abs. 2 BauGB ist die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und zusammenfassender Erklärung ergänzend auf der Homepage der Gemeinde unter https://www.freiensteinau.de/bauen-gewerbe-wirtschaft/bauen-gewerbe/bebauungsplaene.html eingestellt. Gleichzeitig kann der Plan über das zentrale Internetportal des Landes Hessen https://bauleitplanung.hessen.de/ eingesehen werden. 

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs.3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. 


Freiensteinau 22.08.2025 

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Freiensteinau 

Sascha Spielberger
Bürgermeister


Übersichtskarte des Geltungsbereiches

Übersichtskarte des GeltungsbereichesAusschnitt genordet, ohne Maßstab