Die Gemeindekasse Freiensteinau macht darauf aufmerksam, dass am 15.05.2026 folgende Abgaben (Steuer- und Gebührenverpflichtungen) fällig waren:
2. Quartal 2026
Wasser- und Abwassergebühren
Grundsteuer
Gewerbesteuer
sowie die monatl. Kindergartenbeiträge, Schulbetreuungsgebühren und Essensgelder.
Die Abgabenpflichtigen, die mit der Entrichtung der Gemeindeabgaben in Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich erinnert, die Rückstände sofort an die Gemeindekasse zu zahlen.
Geben Sie bitte die auf Ihrem Steuerbescheid ersichtliche Kontonummer an.
Nach dem 29. Mai 2026 werden die fällig gewesenen Abgaben im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen und auf Grund § 240 der Abgabenordnung (AO) vom 16.3.1976 (in der derzeit gültigen Fassung) folgender Säumniszuschlag erhoben:
Für jeden angefangenen Monat vom Fälligkeitstage ab gerechnet 1 (eins) von Hundert des auf volle 50,-- Euro abgerundeten Betrages.
Konten der Gemeindekasse
VR VerbundBank eG Lauterbach-Schlitz, IBAN DE56 5309 3200 0004 1245 37
Sparkasse Oberhessen, IBAN DE80 5185 0079 0382 1003 52
Postbank Frankfurt, IBAN DE71 5001 0060 0041 1526 08
Bei weiteren Fragen zu den Gemeindeabgaben oder zum Abbuchungsverfahren stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Marina Herchenröder-Betz
Tel.: 06666-9600-12
Fax: 06666/9600-24
Email:
Freiensteinau, 27.05.2026
Marina Herchenröder-Betz
Kassenverwalterin