Brut- und Setzzeit von März bis September 


Während der Brut- und Setzzeit gilt an allen Feldern, Wäldern und Grünflächen eine besondere Aufsichtspflicht für Hunde.

Im Interesse des Tier- und Naturschutzes, sowie aus Rücksichtnahme gegenüber Personen, die zu Fuß oder mit dem Rad in der freien Natur unterwegs sind, werden die Hundehalter daher gebeten, ihre Hunde insbesondere während der Brut- und Setzzeit anzuleinen.  

Ein besonderes Augenmerk sollte hierbei auf die Vogelschutzgebiete in unserem Gemeindebezirk mit einem großen Bestand an seltenen Vogelarten gelegt werden.

In der Gemeinde Freiensteinau besteht im Übrigen ganzjährig Leinenpflicht: 

Außerhalb des eingefriedeten Besitztums dürfen Hunde nicht unbeaufsichtigt auf öffentlichen Wegen und Anlagen laufen gelassen werden und sind innerhalb des Gemeindegebiets an der Leine zu führen. Sie sind so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht. Das setzt voraus, dass die für einen Hund verantwortliche Person jederzeit (auch körperlich) in der Lage sein muss, auf den Hund einzuwirken.

Wir bitten um Beachtung!

Der Bürgermeister
als örtliche Ordnungsbehörde