Die Friedhofsverwaltung ist aufgrund der Unfallverhütungsvorschriften dazu verpflichtet, die Standfestigkeit der Grabmale auf den gemeindlichen Friedhöfen zu überprüfen.

Da die Standsicherheit der Grabmale durch die Witterungseinflüsse oder durch Absenken des Erdreiches beeinträchtigt werden kann, muss die Standsicherheit regelmäßig überprüft werden. Durch die Unfallverhütungsvorschriften soll die Sicherheit der Besucher gewährleistet werden.

Die Prüfung der Standsicherheit wird voraussichtlich in der Zeit vom 15.06.2026 bis 19.06.2026 durch eine Fachfirma mit speziell dafür entwickelten Prüfgeräten durchgeführt. Die Prüfung ist von den Witterungsverhältnissen abhängig.


Ist ein Grabmal nicht standsicher im Sinne der Prüfrichtlinien, werden die Nutzungsberechtigten schriftlich darüber informiert und aufgefordert die Standsicherheit des Grabmals wiederherzustellen.

Der Friedhofsverwaltung ist der Nachweis zu erbringen, dass eine ordnungsgemäße Instandsetzung durch eine Fachfirma stattgefunden hat.

In diesem Zusammenhang wird nochmals darauf hingewiesen, dass der Nutzungsberechtigte für Schäden, die z. B. durch Umfallen von Grabsteinen an Personen oder Sachen entstehen, voll haftet.

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Freiensteinau

Sascha Spielberger
Bürgermeister