Der Vogelsbergkreis hat eine Allgemeinverfügung zum Ausschluss des Gemeingebrauchs sowie des Eigentümer- und Anliegergebrauchs im Hinblick auf die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern im Vogelsbergkreis erlassen.
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der ausbleibenden Niederschläge sind die Wasserstände in den Gewässern des Vogelsbergkreises auf ein sehr niedriges Niveau gesunken. Eine kurzfristige Entspannung der Situation ist derzeit nicht absehbar. Um den Naturhaushalt und die Gewässerökologie vor weiteren Beeinträchtigungen zu schützen, ist die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern bis auf Weiteres untersagt.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, die Regelungen der Allgemeinverfügung zu beachten und durch einen verantwortungsvollen Umgang mit der Ressource Wasser zum Schutz unserer Gewässer beizutragen.
Die Allgemeinverfügung steht nachfolgend als Download zur Verfügung: