Ortsgerichte sind als Hilfsbehörden der Justiz in vielen persönlichen und rechtlichen Belangen von großer Bedeutung. Sie übernehmen eine Vielzahl von Aufgaben, die durch das Ortsgerichtsgesetz geregelt sind.
In Ausübung ihres öffentlichen Amtes sind die Ortsgerichte unter anderem mit folgenden Aufgaben betraut:
· Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften öffentlicher und privater Urkunden
· Sicherung von Nachlässen und Aufstellung von Nachlassinventaren
· Erteilung von Sterbefallsanzeigen
· Schätzung von Grundstücken und beweglichen Sachen auf Antrag eines Beteiligten oder auf Ersuchen einer Behörde
· Mitwirkung bei der Feststellung von Grundstücksgrenzen
Die Tätigkeit des Ortsgerichts dient der Klärung von rechtlichen Fragen und der Wahrung öffentlicher Ordnung in vielen persönlichen Angelegenheiten.
Für die Amtshandlungen des Ortsgerichts werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Ortsgerichte erhoben.