Das Schiedsamt ist eine wichtige Alternative zu langwierigen und teuren Gerichtsverfahren. Es hilft Bürgerinnen und Bürgern, in Streitfragen eine einvernehmliche Lösung zu finden und so Konflikte schnell und unkompliziert beizulegen.
Nach dem Hessischen Schiedsamtsgesetz führt das Schiedsamt Schlichtungsverhandlungen in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten. Ziel ist es, Streitigkeiten durch einen Vergleich zu beenden und so ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden.
In Strafsachen bietet das Schiedsamt als zuständige Vergleichsbehörde eine Möglichkeit, Konflikte ohne gerichtliche Auseinandersetzungen zu lösen.
Schiedsleute werden insbesondere in Fällen von leichteren Straftaten tätig, wie zum Beispiel:
· Hausfriedensbruch
· Beleidigung
· Körperverletzung
· Bedrohung
· Sachbeschädigung
· Verletzung des Briefgeheimnisses