Nach § 9 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) ist der Gemeindevorstand für die laufende Verwaltung der Gemeinde zuständig.
Zu seinen Aufgaben gehört unter anderem die Umsetzung der Beschlüsse der Gemeindevertretung sowie die Verwaltung der öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde.
Der Gemeindevorstand setzt sich zusammen aus dem hauptamtlichen Bürgermeister und sieben ehrenamtlichen Beigeordneten.
Hier finden Sie Informationen zu den Beigeordneten, sofern diese der Veröffentlichung ihrer personenbezogenen Daten zugestimmt haben: