Ortsbeiräte sind nach § 82 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) beratende Gremien. Sie bilden das Bindeglied zwischen den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort und der Gemeindevertretung.
Die Ortsbeiräte nehmen Anregungen aus den Stadtteilen auf, erarbeiten Vorschläge und bringen diese in die kommunale Entscheidungsfindung ein. In vielen ortsbezogenen Angelegenheiten werden sie beteiligt und angehört, insbesondere zum Entwurf des Haushaltsplans.
Den Vorsitz führt die Ortsvorsteherin bzw. der Ortsvorsteher, die bzw. der nach der Kommunalwahl aus der Mitte des Ortsbeirats gewählt wird.