Haushalts- und Finanzwirtschaft der Gemeinde Freiensteinau
Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2023
Gemäß § 97 Abs. 2 der Hess. Gemeindeordnung liegt der Entwurf der Haushalts-satzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 in der Zeit vom
01. Februar 2023 bis einschließlich 09. Februar 2023
während der Sprechzeiten oder nach Vereinbarung im Rathaus, Alte Schulstraße 5, 36399 Freiensteinau, Zimmer 2 (Andrea Quall), zur Einsicht aus.
Die Sprechzeiten der Verwaltung sind:
Montag und Mittwoch bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
Dienstag von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Freiensteinau, den 30.01.2023
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Freiensteinau
Sascha Spielberger, Bürgermeister