Rathaus & Politik in Freiensteinau
Satzungen
Die Gemeinden haben das Recht, Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft durch Satzungen eigenständig zu regeln – sofern keine anderweitigen gesetzlichen Vorgaben bestehen.
Diese Satzungen stellen das sogenannte Ortsrecht dar, also die „Gesetze“ der Gemeinde. Sie werden von der Gemeindevertretung beschlossen und gelten ausschließlich im Gemeindegebiet, für bestimmte Bereiche oder gemeindliche Einrichtungen.
Hier finden Sie eine Übersicht unserer aktuellen Satzungen – einfach anklicken und einsehen.