Rathaus & Politik in Freiensteinau
Wahlen
Eine funktionierende Demokratie lebt von der aktiven Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am politischen Geschehen. Wahlen sind dabei ein grundlegender Bestandteil. Sie ermöglichen es den Wahlberechtigten Entscheidungsträger auf verschiedenen politischen Ebenen zu wählen und somit die Richtung der politischen Entwicklung mitzugestalten.
Bei den Kommunalwahlen, die alle fünf Jahre stattfinden, wählen die Bürgerinnen und Bürger über die Zusammensetzung der Kreistage, Gemeindevertretungen und Ortsbeiräte. Darüber hinaus wird der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin für eine Amtszeit von sechs Jahren direkt gewählt.
Die Landtags- und Europawahlen erfolgen alle fünf Jahre, während die Bundestagswahl alle vier Jahre stattfindet. Der Wahltag ist in der Regel immer ein Sonntag.
Die Briefwahl wird zunehmend beliebter, und mittlerweile können die entsprechenden Unterlagen sogar ganz einfach elektronisch angefordert werden. Den passenden Link zur Beantragung finden Sie rechtzeitig vor jeder Wahl auf unserer Homepage.
Hier finden Sie die Ergebnisse vergangener Wahlen:
Die Hessische Landesregierung hat den Wahltag für die allgemeinen Kommunalwahlen mit Verordnung vom 23. Mai 2025 festgelegt.
Die Wahl findet am Sonntag, dem 15. März 2026 statt.
Im Rahmen der Kommunalwahlen werden folgende Gremien neu gewählt:
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die Gemeindevertretung der Gemeinde Freiensteinau
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die Ortsbeiräte in den Ortsbezirken der Gemeinde
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der Kreistag des Vogelsbergkreises
Die Wahlzeit beträgt fünf Jahre und beginnt am 1. April 2026.
Hier finden Sie weitere Informationen rund um die Kommunalwahl 2026:
Datenschutzhinweise Online-Wahlscheinantrag
Informationen nach Artikel 13 und 14 DSGVO
Wir möchten Sie nachfolgend über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der papierlosen Beantragung eines Wahl-/ Abstimmungsscheins informieren:
1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?
Verantwortliche Stelle ist:
Gemeinde Freiensteinau
Alte Schulstraße 5
36399 Freiensteinau
Telefon: 06666 9600-0
Fax: 06666 9600-24
E-Mail-Adresse:
Sie erreichen unseren Datenschutzbeauftragten unter:
GenoRisk GmbH
Heidrun Pautsch
Marburger Straße 6-10
36304 Alsfeld
06631/ 6089781
2. Antrag eines Wahl-/ Abstimmungsscheines
Soweit Sie einen Wahl-/ Abstimmungsschein beantragen wollen, müssen Sie personenbezogene Daten angeben, damit Ihr Antrag entsprechend bearbeitet werden kann. Bei diesen personenbezogenen Daten handelt es sich um Informationen, die von uns benötigt werden, um Ihnen den Dienst zu ermöglichen.
Bestimmte gekennzeichnete Angaben sind verpflichtend anzugeben, um den von Ihnen angestrebten Antrag bearbeiten zu können. Weitere Informationen können von Ihnen freiwillig bereitgestellt werden.
3. Zweck der Verarbeitung
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten dient dazu, Ihren Antrag auf einem Wahl-/ Abstimmungsschein zu bearbeiten.
4. Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sind:
- Art. 6 Abs. 1 Satz 1 e) DSGVO
- Abs. 3 Satz 1 b) DSGVO
- § 3 Abs. 1 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG)
- § 26 Europawahlordnung (EuWO)
5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:
- Gemeindeverwaltung
- Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung
- Auftragsverarbeiter
6. Dauer der Speicherung:
Die Daten werden gemäß § 83 EuWO gespeichert.
7. Informationen zu Betroffenenrechten
- Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen ihnen folgende Rechte zu:
- Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO)
- Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO)
- Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO)
- Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO)
- Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind
- Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Gustav-Stresemann-Ring, 1 65189 Wiesbaden, Telefon: 0611 14080,
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8. Widerrufsrecht bei Einwilligung
Wenn Sie in die Datenerhebung durch den oben genannten Verarbeiter durch eine entsprechende Erklärung nach Art. 7 DSGVO eingewilligt haben, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO wiederrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.
Der Widerspruch kann formfrei erfolgen und sollte möglichst gerichtet werden an:
Gemeinde Freiensteinau
Alte Schulstraße 5
36399 Freiensteinau
E-Mail-Adresse:
9. Pflicht zur Bereitstellung
Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus den oben genannten Rechtsgrundlagen.
Wenn Sie diese Daten nicht angeben, kann Ihr Wahlschein nicht berücksichtigt werden.