Rathaus & Politik in Freiensteinau
Amtliche Bekanntmachungen
Der Vorsitzende lädt - im Benehmen mit dem Gemeindevorstand – zur nächsten öffentlichen Sitzung für
Donnerstag, 5. Februar 2026, um 19:30 Uhr, Bürgerhaus Freiensteinau
ein.
Tagesordnung:
| TOP 1 | Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der ordnungsgemäßen Ladung und Tagesordnung |
| TOP 2 | Mitteilungen des Vorsitzenden |
| TOP 3 | Mitteilungen und Informationen des Bürgermeisters aus der Arbeit des Gemeindevorstandes und der Verwaltung |
| TOP 4 | Bauleitplanung der Gemeinde Freiensteinau, Gemarkung Weidenau, Ergänzungssatzung "Am Drisch" hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) DS 161-XII/GV |
| TOP 5 | Bauleitplanung der Gemeinde Freiensteinau - Gemarkung Nieder-Moos Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 25 "Sondergebiet Weidich" - 3. Änderung und Erweiterung hier: Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB DS 163-XII/GV |
| TOP 6 | Bauleitplanung der Gemeinde Freiensteinau - Gemarkung Nieder-Moos Bebauungsplan "Sondergebiet Weidich" 3. Änderung und Erweiterung hier: Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB DS 164-XII/GV |
| TOP 7 | Produkt 11118 Finanzen - hier: Kenntnisnahme des vom GVO beschlossenen Jahresabschlusses für das HH-Jahr 2024 und Kenntnisnahme und Beschlussfassung zu den über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Aufwendungen für das HH-Jahr 2024 DS 152-XII/GV |
| TOP 8 | Haushalts- und Finanzwirtschaft der Gemeinde Freiensteinau - Haushaltsvollzug 2025 – Budgetbericht gemäß § 28 GemHVO zum 15.11.2025 hier: Vorstellung und Beratung der Vorlage DS 153-XII/GV |
| TOP 9 | Produkt 55501 Kommunale Forstwirtschaft - Waldwirtschaftsplan 2026 hier: Beratung und Beschlussfassung DS 162-XII/GV |
| TOP 10 | Produkt 11118 Finanzen - Allgemeine Finanzwirtschaft hier: Erlass einer Hebesatzsatzung für die Grundsteuern A und B und Gewerbesteuer ab 01.01.2026 DS 160-XII/GV |
| TOP 11 | Haushalts- und Finanzwirtschaft der Gemeinde Freiensteinau - Haushaltssatzung mit -plan und weitere Anlagen für das Haushaltsjahr 2026 hier: Beratung und Beschlussfassung DS 156-XII/GV |
| TOP 12 | Haushalts- und Finanzwirtschaft der Gemeinde Freiensteinau Investitionsprogramm mit Finanzplanung 2025-2029 hier: Beratung und Beschlussfassung DS 157 & 158-XII/GV |
| TOP 13 | Produkt 12102 Wahlen hier: Festlegung der Wahltermine zur Bürgermeisterwahl 2026 in Freiensteinau DS 165-XII/GV |
| TOP 14 | Anfrage der FW-Fraktion gem. § 16 der Geschäftsordnung/GV/Ausschüsse Einnahmen/Erträge unserer Gemeinde aus ERNEUERBAREN ENERGIEN wie z.B. Windkraft, PV-Anlagen, Ökopunkte, Umlagezahlungen nach § 6 EEG DS 166-XII/GV |
| TOP 15 | Verlesen und Genehmigung der Niederschrift |
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung
der Gemeinde Freiensteinau
Friedel Kopp
Freiensteinau, den 26.01.2026
Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Freiensteinau
Sascha Spielberger
Bürgermeister
Erneute Öffentlichkeitsbeteiligung im Verfahren zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die
Wassergewinnungsanlage Tiefbrunnen V Salz aufgrund einer veränderten Übersichtskarte
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Freiensteinau hat gemäß §§ 51 und 52 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.2023 (BGBl. I S. 2023 I Nr. 409), und des § 33 und 76 Abs. 2 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert am 28.06.2023 (GVBl. S. 473, 475) die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Wassergewinnungsanlage Tiefbrunnen V Salz in der Gemarkung Salz beantragt. Das gewonnene Grundwasser dient der öffentlichen Wasserversorgung der Orte Freiensteinau und Salz.
Das Wasserschutzgebiet erstreckt sich auf Teile der Gemarkungen Salz, Gunzenau, Freiensteinau, Nieder-Moos und Ober-Moos (jeweils Gemeinde Freiensteinau) sowie auf Teile der Gemarkung Crainfeld der Gemeinde Grebenhain. Das geplante Wasserschutzgebiet ist auf der mit dieser Bekanntmachung veröffentlichten Übersichtskarte dargestellt.
HINWEIS: In der zuvor erfolgten Öffentlichkeitsbeteiligung war eine fehlerhafte Übersichtskarte (1:20.000) dargestellt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung mit der korrekten Karte wird hiermit nachgeholt.
Der Verordnungsentwurf zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes sowie die dazugehörigen Pläne, aus denen die betroffenen Grundstücke und die genauen Grenzen der einzelnen Schutzzonen zu erkennen sind, und das hydrogeologische Gutachten liegen in der Zeit vom 26. November 2025 bis zum 26. Januar 2026 (jeweils einschließlich) in den Räumen der Gemeindeverwaltung Freiensteinau, Alte Schulstraße 5, 36399 Freiensteinau während der Dienststunden zur Einsicht aus.
Die Unterlagen liegen in der vorgenannten Zeit außerdem in den Räumen der Gemeindeverwaltung Grebenhain, Hauptstraße 51, 36355 Grebenhain während der Dienststunden zur Einsicht aus.
Die Unterlagen können zudem in der Zeit vom 26. November 2025 bis zum 26. Februar 2026 (jeweils einschließlich) über das Beteiligungsportal des Landes Hessen unter Nutzung des folgenden Links eingesehen werden:
https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/kurzurl/1005944
Bedenken gegen die Festsetzung des Wasserschutzgebietes, den Erlass einzelner Schutzanordnungen sowie Anregungen zum Entwurf der Rechtsverordnung können bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, mithin bis zum 26. Februar 2026 (einschließlich), über das Beteiligungsportal abgegeben werden (Registrierung erforderlich) sowie schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei dem Regierungspräsidium Gießen, Abt. Umwelt, Marburger Straße 91, 35396 Gießen und bei der Gemeinde Freiensteinau sowie der Gemeinde Grebenhain unter Angabe des Aktenzeichens 1060-41.1-79-b-0615-00176#2025-00001 vorgebracht werden.
Wegen etwaiger Entschädigungsansprüche wird auf die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere auf die §§ 52 und 96 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und auf die §§ 34 und 61 Hessisches Wassergesetz (HWG) verwiesen.
1060-41.1-79-b-0615-00176#2025-00001 REGIERUNGSPRÄSIDIUM GIESSEN
Abteilung Umwelt
Freiensteinau, 19.11.2025
Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Freiensteinau
Sascha Spielberger
Bürgermeister