Rathaus & Politik in Freiensteinau
Amtliche Bekanntmachungen
Hiermit laden wir alle Bürgerinnen und Bürger zur öffentlichen Ortsbeiratssitzung Gunzenau am
Mittwoch den 17. Dezember 2025 um 19.30 Uhr in das DGH Gunzenau
herzlich ein.
Tagesordnung:
| 01 | Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung |
| 02 | Tätigkeiten aus dem Ortsbeirat und Mittelanmeldungen zum Haushalt 2026 |
| 03 | Aufstellung eines Wahlvorschlags für die Wahl zum Ortsbeirat Gunzenau am 15.03.2026 |
| 04 | Gäste haben das Wort |
| 05 | Verschiedenes |
Reinhard Repp
Ortsvorsteher
Gunzenau, 27.11.2025
Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Freiensteinau
Sascha Spielberger
Bürgermeister
zur Aufstellung der Kandidatenliste zur Wahl des Ortsbeirates Weidenau der Gemeinde Freiensteinau
Zu einer öffentlichen Sitzung der Bürgerliste (BL) Weidenau lade ich alle Bürgerinnen und Bürger des Ortsteils Weidenau
am Dienstag, 16.12.2025 um 19:30 Uhr in das Dorfgemeinschaftshaus Weidenau
herzlich ein.
Tagesordnung:
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TOP 1 |
Eröffnung und Begrüßung |
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TOP 2 |
Wahl eines/-er Versammlungsleiters/-in und eines/-er Schriftführers/-in |
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TOP 3 |
Aufstellung eines Wahlvorschlages gem. § 12 KWG für die Wahl des Ortsbeirates Weidenau am 15.03.2026 |
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TOP 4 |
Beschlussfassung über den Wahlvorschlag |
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TOP 5 |
Wahl einer Vertrauensperson und Stellvertretung |
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TOP 6 |
Verschiedenes |
Rainer Helm
Ortsvorsteher
Freiensteinau, 03.12.2025
Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Freiensteinau
Sascha Spielberger
Bürgermeister
Einladung zur öffentlichen Ortsbeiratssitzung am Dienstag, den 16.12.2025 um 20:00 Uhr in das DGH Reinhards
Tagesordnungspunkte sind:
- Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Tagesordnung
- Mittelanmeldung zum Haushalt 2026
- Ausblick Kommunalwahlen 2026
- Verschiedenes
- Gäste haben das Wort, Ideen und Anregungen für den Ort
Die Ortsvorsteherin
Tina Euler
Freiensteinau, 21.11.2025
Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Freiensteinau
Sascha Spielberger
Bürgermeister
Die Erhebungsbögen für die Viehzählung zur Berücksichtigung der Großvieheinheiten werden entweder per E-Mail verschickt oder über die Ortsdiener zugestellt. Die Viehzählungsbogen bitte selbst ausfüllen und bis spätestens 08.12.2025 per E-Mail an
Haben Sie keinen Viehzählungsbogen erhalten, melden Sie sich bitte unverzüglich an der Gemeindeverwaltung Freiensteinau, Frau Schwarze, Tel. 06666 9600-16 oder senden Sie eine E-Mail an
Diese Erhebung erfolgt nur bei Landwirten, die keinen Zwischenzähler für den landwirtschaftlichen Bereich eingebaut haben.
Freiensteinau, 26.11.2025
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Freiensteinau
Sascha Spielberger
Bürgermeister
Erneute Öffentlichkeitsbeteiligung im Verfahren zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die
Wassergewinnungsanlage Tiefbrunnen V Salz aufgrund einer veränderten Übersichtskarte
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Freiensteinau hat gemäß §§ 51 und 52 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.2023 (BGBl. I S. 2023 I Nr. 409), und des § 33 und 76 Abs. 2 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert am 28.06.2023 (GVBl. S. 473, 475) die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Wassergewinnungsanlage Tiefbrunnen V Salz in der Gemarkung Salz beantragt. Das gewonnene Grundwasser dient der öffentlichen Wasserversorgung der Orte Freiensteinau und Salz.
Das Wasserschutzgebiet erstreckt sich auf Teile der Gemarkungen Salz, Gunzenau, Freiensteinau, Nieder-Moos und Ober-Moos (jeweils Gemeinde Freiensteinau) sowie auf Teile der Gemarkung Crainfeld der Gemeinde Grebenhain. Das geplante Wasserschutzgebiet ist auf der mit dieser Bekanntmachung veröffentlichten Übersichtskarte dargestellt.
HINWEIS: In der zuvor erfolgten Öffentlichkeitsbeteiligung war eine fehlerhafte Übersichtskarte (1:20.000) dargestellt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung mit der korrekten Karte wird hiermit nachgeholt.
Der Verordnungsentwurf zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes sowie die dazugehörigen Pläne, aus denen die betroffenen Grundstücke und die genauen Grenzen der einzelnen Schutzzonen zu erkennen sind, und das hydrogeologische Gutachten liegen in der Zeit vom 26. November 2025 bis zum 26. Januar 2026 (jeweils einschließlich) in den Räumen der Gemeindeverwaltung Freiensteinau, Alte Schulstraße 5, 36399 Freiensteinau während der Dienststunden zur Einsicht aus.
Die Unterlagen liegen in der vorgenannten Zeit außerdem in den Räumen der Gemeindeverwaltung Grebenhain, Hauptstraße 51, 36355 Grebenhain während der Dienststunden zur Einsicht aus.
Die Unterlagen können zudem in der Zeit vom 26. November 2025 bis zum 26. Februar 2026 (jeweils einschließlich) über das Beteiligungsportal des Landes Hessen unter Nutzung des folgenden Links eingesehen werden:
https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/kurzurl/1005944
Bedenken gegen die Festsetzung des Wasserschutzgebietes, den Erlass einzelner Schutzanordnungen sowie Anregungen zum Entwurf der Rechtsverordnung können bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, mithin bis zum 26. Februar 2026 (einschließlich), über das Beteiligungsportal abgegeben werden (Registrierung erforderlich) sowie schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei dem Regierungspräsidium Gießen, Abt. Umwelt, Marburger Straße 91, 35396 Gießen und bei der Gemeinde Freiensteinau sowie der Gemeinde Grebenhain unter Angabe des Aktenzeichens 1060-41.1-79-b-0615-00176#2025-00001 vorgebracht werden.
Wegen etwaiger Entschädigungsansprüche wird auf die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere auf die §§ 52 und 96 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und auf die §§ 34 und 61 Hessisches Wassergesetz (HWG) verwiesen.
1060-41.1-79-b-0615-00176#2025-00001 REGIERUNGSPRÄSIDIUM GIESSEN
Abteilung Umwelt
Freiensteinau, 19.11.2025
Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Freiensteinau
Sascha Spielberger
Bürgermeister
Die Ortsdiener und Ortsdienerinnen der Gemeinde Freiensteinau verteilen in den nächsten Tagen Ablesezettel (außer in den Orten Holzmühl und Reinhards), damit sie ihre Wasserzählerstände selbständig ablesen und melden können.
Den zum 30.11.2025 abgelesenen Wasserzählerstand können Sie über die Homepage der Gemeinde Freiensteinau (www.freiensteinau.de) direkt in ein Formular eintragen. Hierzu klicken Sie den Wasserhahn - Wasserzähler online melden auf der Startseite an. Es muss für jeden Zähler (auch für die privaten Zwischenzähler) eine Meldung abgegeben werden. Bitte nur die vollen m³ ohne Kommastellen angeben.
Die handschriftlich ausgefüllten Ablesezettel können Sie uns per Post, Fax (06666/9600-24) oder per Mail (
Bitte melden Sie Ihre Zählerstände, bis zum 08.12.2025, da sonst zum Zwecke der Abrechnung die Wasserverbräuche auf Basis des Vorjahres geschätzt werden müssen.
Freiensteinau, 19.11.2025
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Freiensteinau
Sascha Spielberger
Bürgermeister
Vom 24.11.2025 bis voraussichtlich 05.12.2025 werden die Wasserzähler (Messkapseln) in den Orten Holzmühl und Reinhards gewechselt.
Die Arbeiten werden von Mitarbeitern unseres Bauhofes durchgeführt. Die Arbeiter können sich ausweisen. Wir bitten Sie, den Arbeitern Zugang zu den Wasserzählern zu gewährleisten.
Die (Haupt-)Wasserzähler in Holzmühl und Reinhards müssen nicht separat abgelesen werden. Der Ausbaustand dieser Wasserzähler ist Grundlage zur Erstellung der Jahresabrechnung 2025. Die privaten Zwischenzähler (Stallbereich o. Gartenzähler) bitten wir auf gültige Eichung zu überprüfen und ggf. austauschen zu lassen. Die Daten von neu eingebauten bzw. ausgebauten Zwischenzählern müssen uns schriftlich mitgeteilt werden, sonst können diese keine Berücksichtigung finden.
Bitte melden Sie den Zählerstand des privaten Zwischenzählers selbst bis spätestens zum 08.12.2025 per Mail an
Wir bitten um Beachtung.
Freiensteinau, 12.11.2025
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Freiensteinau
Sascha Spielberger
Bürgermeister
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 20 „Sondergebiet Campingplatz, 1. Änderung und Erweiterung“
1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Freiensteinau hat in ihrer Sitzung am 12.06.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 20 „Sondergebiet Campingplatz, 1. Änderung und Ergänzung“ beschlossen.
Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Nieder-Moos und umfasst im Wesentlichen den Bereich der „Freizeit- und Erlebniswelt Nieder-Mooser See“.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst in der Gemarkung Ober-Moos, Flur 4 das Flurstück: 45 (tlw.) und in der Gemarkung Nieder-Moos in Flur 7 die Flurstücke: 73 (tlw.), 77, 78, 79, 80, 82, 81, 83, 84, 85 und 86). Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 15 ha.
Allgemeines Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Sicherung und Entwicklung der vorhandenen Gesamtanlage des „Campingplatzes Nieder-Mooser See“. Dies erfolgt insbesondere durch die Festsetzung von Sondergebieten (gem. § 10 BauNVO), die der Erholung dienen, von privaten Grünflächen und den erforderlichen Verkehrsflächen.
Die Planaufstellung erfolgt im zweistufigen Regelverfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB).
Die räumliche Lage des Plangebiets sowie die Grenze des Geltungsbereichs gehen darüber aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor (gestrichelt umrandeter Bereich).
2. Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Bürgerinnen und Bürger sollen möglichst frühzeitig über die Ziele und Zwecke der Planung öffentlich unterrichtet werden.
Die Vorentwurfsunterlagen werden im Zeitraum vom Montag, den 10.11.2025 bis einschließlich Freitag, den 12.12.2025 im Internet unter der Adresse: https://www.freiensteinau.de/ sowie über das zentrale Internetportal des Landes unter der Adresse: https://bauleitplanung.hessen.de/ zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die o.g. Vorentwurfsunterlagen zum Bebauungsplan im genannten Zeitraum im Rathaus der Gemeinde Freiensteinau, Alte Schulstraße 5, 36399 Freiensteinau, während der allgemeinen Dienststunden der Verwaltung:
| Montag | von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 13:15 bis 16:45 Uhr |
| Dienstag | von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 13:15 bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch | von 08.00 Uhr bis 12:30 Uhr und 13:15 bis 16:45 Uhr |
| Donnerstag | von 08.00 Uhr bis 12:30 Uhr und 13:15 bis 17:15 Uhr |
| Freitag | von 08.00 Uhr bis 13:15 Uhr |
zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Stellungnahmen können während der o.g. Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an die Adresse:
Stellungnahmen können aber auch schriftlich an die o.g. Adresse der Gemeindeverwaltung gerichtet werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit nach Vereinbarung, während der o.g. Dienststunden mündliche Stellungnahmen zur Niederschrift vorzutragen.
Gemäß § 3 Abs. 2, Satz 4 Nr. 3 und § 4a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Die räumliche Lage des Plangebiets sowie der Vorentwurf des Bebauungsplans gehen aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor (jeweils fett umrandeter Bereich).
Gemeinde Freiensteinau, den 30.10.2025
gez. Spielberger
Bürgermeister
Räumliche Lage des Plangebiets (OpenStreetMap Grundlage)
Räumlicher Geltungsbereich und Vorentwurf des Bebauungsplans (Planteil – genordet, ohne Maßstab)
Die Gemeindeverwaltung Freiensteinau informiert darüber, dass Bürgerinnen und Bürger das Recht haben, bestimmten Datenübermittlungen durch die Meldebehörde zu widersprechen. Ein solcher Widerspruch bleibt so lange gültig, bis er widerrufen wird.
Folgende Widerspruchsmöglichkeiten bestehen:
- Bundeswehr (Werbung für freiwilligen Wehrdienst)
Widerspruch gegen die jährliche Datenweitergabe (Name, Vorname, Adresse) an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr für 17-Jährige.
(§ 36 Abs. 2 BMG und. § 58c Abs. 1 Soldatengesetz) - Jubiläen (z. B. runde Geburtstage, Ehejubiläen)
Widerspruch gegen die Weitergabe dieser Daten an Presse, Rundfunk oder Mandatsträger.
(§ 50 Abs. 2 und 5 BMG) - Adressbuchverlage
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten zur Veröffentlichung in Adressverzeichnissen.
(§ 50 Abs. 3 und 5 BMG) - Religionsgemeinschaften
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine Religionsgemeinschaft, der man selbst nicht angehört, aber Familienmitglieder.
(§ 42 Abs. 2 und 3 BMG) - Parteien und Wählergruppen bei Wahlen
Widerspruch gegen die Datenweitergabe an Parteien, Wählergruppen oder anderen Trägern von Wahlvorschlägen in Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten.
(§ 50 Abs. 1 und 5 BMG)
Wie und wo kann man den Widerspruch einlegen?
Persönlich oder schriftlich bei der Gemeindeverwaltung Freiensteinau
Ein Antragsformular finden Sie auf der Homepage der Gemeinde.
Bürgerservice der Gemeinde Freiensteinau
Telefon: 06666 / 9600 32
E-Mail: leibold@freiensteinau.de

