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Bürgerservice der Gemeinde Freiensteinau

Schöffinnen und Schöffen gesucht

In allgemeinen Strafsachen und als Jugendschöffe oder -schöffin / Amtszeit 2024 bis 2028


Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffinnen und Schöffen sowie die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in unserer Gemeinde Frauen und Männer, die am Amtsgericht Alsfeld und Landgericht Gießen als Vertreterinnen/Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.


Die Gemeindevertretung und der Jugendhilfeausschuss des Vogelsbergkreises schlagen doppelt so viele Kandidatinnen und Kandidaten vor, wie an Schöffinnen/Schöffen bzw. Jugendschöffinnen/Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffinnen/-schöffen.


Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde Freiensteinau wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter/innen, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamtinnen/-beamte, Bewährungshelfer/innen, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener/innen sollen nicht zu Schöffinnen/Schöffen gewählt werden.


Schöffinnen/Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d.h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Schöffinnen/Schöffen in Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen. 


Das verantwortungsvolle Amt einer Schöffin/eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.


BEWERBUNG


Für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene): 


Bewerbungen bis zum 20. März 2023 an den Gemeindevorstand der Gemeinde Freiensteinau, Hauptamt, Frau Heumüller, Alte Schulstraße 5, 36399 Freiensteinau, Tel.: (06666) 96 00 -15, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.  


Für das Amt eines Jugendschöffen: 


Bewerbungen bis zum 31. März 2023 an den Kreisausschuss des Vogelsbergkreises
Jugendamt, z.H. Dagmar Scherer, Goldhelg 20, 36341 Lauterbach, Tel.: (06641) 977-4095, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Bewerbungsformulare können hier oder unter www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.

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